Wir überführen fachgerecht, sorgfältig und pietätvoll.

Inland
Ausland

Nationale Überführung
Überführungen von Verstorbenen innerhalb Deutschlands benötigen meist keine besonderen Genehmigungen, mit wenigen Ausnahmen. Der Todesfall muss vor dem Transport beim Standesamt gemeldet werden. Beim Transport muss die Sterbeurkunde mitgeführt werden. Bestattungen Schuster kennt die entsprechenden Landesverordnungen und übernimmt auf Wunsch die Meldung des Sterbefalls beim Standesamt.

Internationale Überführung

Rückholung Verstorbener

Urnenversand Weltweit


Nationale Überführungen
Überführungen von Verstorbenen innerhalb von Deutschland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Genehmigung.
Vor der Beförderung des Verstorbenen muss der Todesfall ordnungsgemäß beim Standesamt gemeldet sein. Beim Transport ist die Sterbeurkunde vom Bestatter mitzuführen. Im Allgemeinen gelten die jeweils zuständigen Landesverordnungen. Die Firma Schuster kennt diese Bestimmungen und übernimmt die Meldung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt.
Die Überführung des oder der Verstorbenen zur Beisetzung in Berlin und Brandenburg nehmen wir in der Regel mit einem Transportsarg vor, damit wir bei uns vor Ort die Versorgung des Leichnams und das Ankleiden vor der Bestattung sorgfältig durchführen können.


Sargüberführungen ins Ausland
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