Bestatten heißt Begleiten
Ihr Partner seit 1904 – Für Ihren geliebten Menschen …
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Gemeinsam Abschied gestalten
Wir begleiten Sie einfühlsam und professionell. Wir gestalten einen Abschied, der den individuellen Wünschen und Erinnerungen an Ihre Liebsten gerecht wird.
Vorsorge
Halten Sie persönliche Wünsche für die eigene Bestattung verbindlich fest.
Überführung
Wir veranlassen den Transport des Verstorbenen vom Sterbeort zum Bestattungsort, national wie international.
Art der Bestattung
Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten
Erdbestattung
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung hat zahlreiche Varianten.

Friedhof und Grabart
Der Friedhof ist ein Ort des Gedenkens, der besucht werden kann, um beispielsweise Blumen oder Kerzen aufzustellen.
Trauerfeier
Nehmen Sie im feierlichen Rahmen Abschied, und ehren Sie das Leben des Verstorbenen.
Erste Schritte im Trauerfall
Sterbefall im Krankenhaus
Zeitrahmen: Es besteht kein Zeitdruck, da der Verstorbene vorübergehend in der Pathologie bleiben kann.
Was zu tun ist: Kontaktieren Sie uns zeitnah, um das weitere Vorgehen in Ruhe zu besprechen.
Wichtiger Hinweis: Einige Krankenhäuser erheben Aufbewahrungsgebühren, die Sie selbst tragen müssen (keine Übernahme durch die Krankenkasse).
Sterbefall im Seniorenheim oder Hospiz
Zeitrahmen: Hier ist oft eine sofortige Abholung des Verstorbenen erforderlich.
Was zu tun ist: Rufen Sie uns an. Unser Team ist dafür rund um die Uhr (auch nachts und an Feiertagen) erreichbar.
Todesfall in der Wohnung
Erster Schritt: Rufen Sie sofort einen Arzt (den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117).
Warum? Der Arzt muss den Tod offiziell feststellen und den Leichenschauschein ausstellen. Erst danach dürfen wir die Abholung durchführen.
Abschied nehmen: Das Gesetz erlaubt es Ihnen, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause zu behalten, um sich in Ruhe verabschieden zu können.
Todesfeststellung mit Beschlagnahme durch die Polizei
Hintergrund: Wenn der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen kann (z. B. bei einem plötzlichen Todesfall oder Unfall), ist er gesetzlich verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen. Der Verstorbene wird in diesem Fall vorübergehend beschlagnahmt und meist in die Rechtsmedizin überführt.
Was zu tun ist: Sie können uns dennoch bereits telefonisch kontaktieren. Wir stehen Ihnen in dieser oft sehr belastenden Ausnahmesituation beratend zur Seite und können schon erste Vorbereitungen treffen.
Weiterer Ablauf: Wir bleiben für Sie im Hintergrund tätig. Sobald die Staatsanwaltschaft die offizielle Freigabe erteilt hat, kümmern wir uns umgehend um die Abholung und die pietätvolle Überführung.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um eine pietätvolle und zeitnahe Überführung durchzuführen.
Bestattungsarten
Bei Bestattungen Schuster legen wir großen Wert auf individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Feuer- oder Erdbestattung – wir unterstützen Sie dabei, die Zeremonie und Gedenkfeier nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Für alternative Bestattungsarten wie Seebestattung oder Baumbestattung ist die Kremierung des Leichnams erforderlich. Die Feuerbestattung bietet dabei vielfältige Optionen: Urnenbeisetzung, Waldbestattung, Baumbestattung, Seebestattung, Luftbestattung und Diamantbestattung.
In Deutschland gilt die Friedhofspflicht, die vorschreibt, dass sowohl klassische Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen auf einem Friedhof stattfinden müssen. Informieren Sie sich über unsere vielfältigen Dienstleistungen und erfahren Sie, wie wir Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen können.
Bestattungsvorsorge
Sichern Sie Ihre Wünsche für den letzten Abschied.
Bestattungsvorsorge bedeutet Sicherheit für Sie und Entlastung für die Familie.





