Erdbestattung
Die traditionelle Beerdigung
Die Erdbestattung wird als besonders naturnah empfunden, da der Verstorbene in natürlicher Umgebung zur Ruhe gelegt wird. Der Sarg wird auf einem Friedhof in ein Grab gesenkt, wobei meistens zwischen Wahl- und Reihengrabstätten unterschieden wird. Vor der Beerdigung findet meistens eine Trauerfeier statt, deren Organisation und Durchführung gemeinsam mit den Angehörigen geplant wird. Musikalische Begleitung, Kerzenlicht und eine würdevolle Traueransprache sind oft gewünscht.
Nach der Trauerfeier begleitet die Trauergemeinde den Sarg zur Grabstätte. Sechs Sargträger senken mithilfe von Seilen in das Grab.
Nach der Senkung können die Anwesenden am offenen Grab ihr Beileid ausdrücken und sich individuell verabschieden. Blumen, Erde oder andere Grabbeigaben können als letzte Geste der Abschiednahme in das Grab gelegt werden.

Geschichte und Tradition
Die Beerdigung in einem Sarg ist eine traditionelle Bestattungsform, die tief in den religiösen Glaubensrichtungen des Christentums, Judentums und Islam verwurzelt ist. Dennoch machen klassische Erdbestattungen nur 30-40 % aller Bestattungen aus.
In Deutschland unterliegt die Erdbestattung dem Bestattungsgesetz und dem Friedhofszwang, was bedeutet, dass sie immer auf einem Friedhof stattfinden muss. Zudem besteht die Pflicht, den Verstorbenen in einem Sarg beizusetzen. Die Mindestruhezeiten variieren je nach Bodenbeschaffenheit und gewährleisten den vollständigen Verwesungsprozess sowie die Wahrung der Totenruhe.

Ablauf einer Erdbestattung
Der Sarg wird häufig auf einem Bahrwagen zum Grab transportiert und dort von den Trägern in das Grab hinabgelassen. Dabei kommen entweder Seile oder ein Absenkautomat zum Einsatz.
Absenken des Sarges nach der Trauerfeier
Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen darf das Absenken des Sarges ausschließlich von erfahrenen Sargträgern durchgeführt werden. Es gibt jedoch Fälle, in denen Angehörige das Absenken des Sarges nicht miterleben oder nicht in das offene Grab blicken möchten, da dies für sie in ihrer Trauer zu belastend ist. In solchen Situationen kann in Absprache mit dem Trauerredner oder Geistlichen der Sarg erst zu einem späteren Zeitpunkt abgesenkt werden, wenn die Trauergemeinde den Friedhof bereits verlassen hat.

Grabarten für die Erdbestattung
Reihen- / Einzelgrabstätten
Eine Reihengrabstätte, auch Einzelgrabstätte genannt, bietet die Möglichkeit, zwischen einer Erdreihengrabstätte und einer Urnenreihengrabstätte zu wählen. Die Grabstätte wird dabei der Reihe nach vergeben, sodass eine individuelle Platzauswahl nicht möglich ist. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Grabstätte aufgelöst, eine Verlängerung der Ruhezeit ist ausgeschlossen. Die klassische Reihengrabstätte ist ausschließlich für die Beisetzung einer einzelnen Person vorgesehen, entweder in einem Sarg oder in einer Urne.
Wahlgrabstätte
Wahlgrabstätten, auch Familiengrabstätten genannt, bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Lage, Größe und Nutzungsdauer. Sie können ein- oder mehrstellig sein und ermöglichen eine Verlängerung der Ruhezeit, oft sogar über mehrere Generationen hinweg. Ob die Grabstätte ein- oder mehrstellig ist, spielt dabei keine Rolle. Bei der Erstbelegung kann durch ein Tiefengrab zudem eine zeitlich versetzte Beisetzung von zwei Verstorbenen übereinander erfolgen, sofern die Bodenbeschaffenheit dies zulässt.

Ruhedauer, Kosten, Friedhofssatzungen
Die Ruhedauer einer Grabstelle, die Belegungsmöglichkeiten und die Gebühren für Gräber richten sich nach den regionalen Friedhofssatzungen. Die Friedhofsträger sind dabei Gemeinden oder Kirchen. Diese legen fest, welche Grabarten zu welchen Preisen angeboten werden.