Überführungen von Verstorbenen innerhalb von Deutschland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Genehmigung.
Nationale Überführungen
Vor der Beförderung des Verstorbenen muss der Todesfall ordnungsgemäß beim Standesamt gemeldet sein. Beim Transport ist die Sterbeurkunde vom Bestatter mitzuführen. Im Allgemeinen gelten die jeweils zuständigen Landesverordnungen. Die Firma Schuster kennt diese Bestimmungen und übernimmt die Meldung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt.
Die Überführung des oder der Verstorbenen zur Beisetzung in Berlin und Brandenburg nehmen wir in der Regel mit einem Transportsarg vor, damit wir bei uns vor Ort die Versorgung des Leichnams und das Ankleiden vor der Bestattung sorgfältig durchführen können.
Für die Bearbeitung benötigte Unterlagen
- Personalausweis und gegebenenfalls gültiger Reisepass des oder der Verstorbenen
- Ledig
- Geburtsurkunde
- Verheiratet
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, Familienstammbuch oder Familienbuchauszug
- Verwitwet
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, Familienstammbuch oder Familienbuchauszug
- Sterbeurkunde des letzten Ehepartners
- Geschieden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, Familienstammbuch oder Familienbuchauszug
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Alle Urkunden werden zur Vorlage beim Standesamt im Original benötigt. Sie erhalten die Originale mit den Sterbeurkunden von uns zurück.